Home
Hobbys
Wer bin Ich
Kontakt
Interessante Links
Aktuelles
Tipps & Tricks
   
 


aber einige Tipps habe ich schon :

Leider zwingen mich die gesetzlichen Bestimmungen dazu folgenden Hinweis zu geben: Alle Angaben sind ohne Gewähr, d.h.eine Haftung für die Richtigkeit und/oder Vollständigkeit der gegebenen Tipps und Hinweise übernehme ich nicht. Dies ist eine private Homepage und für Schäden die durch die Nutzung der Inhalte eventuell entstanden sind, übernehme ich keine Verantwortung.
                                                                                                                                 

USA

TIP Nr. 1

Seit dem 26. Oktober 2004 wird von den Beamten des Zoll- und Grenzschutzamts (Bureau of Customs and Border Protection - CBP) des Ministeriums für innere Sicherheit (U.S. Department of Homeland Security - DHS) die Anforderung umgesetzt, dass Reisende im Rahmen des Programms für visumfreies Reisen (Visa Waiver Program - VWP) Inhaber von maschinenlesbaren Pässen sein müssen. Bürger der Bundesrepublik Deutschland, die unter dieses Programm fallen, müssen einen der bordeaux-roten maschinenlesbaren Europapässe vorweisen können wenn sie in den Genuss der visumfreien Einreise in die USA kommen wollen. Bei der Einreise wird ein tintenfreies  Fingerabdruckverfahren angewendet und ein Digitalfoto erstellt. Deshalb nehmen die USA-Einreisebehörden von allen  Einreisenden digitale Fingerabdrücke und ein Foto bei der Einreise im Rahmen des Programms US-VISIT.
Damit wird diese Einreiseprozedur auf alle Reisenden, also auch auf solche, die bisher visumfrei einreisen durften, ausgedehnt Jeder Einreisende, auch Kinder oder andere Personen, die bisher z.B. in einem Familienpass eingetragen waren, benötigen jetzt einen eigenen Pass mit Foto. 

REISEGENEHMIGUNG FÜR DIE VEREINIGTEN STAATEN (ESTA) FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE

Deutschland beteiligt sich am Programm für visumfreies Reisen (Visa Waiver Program) der Vereinigten Staaten, welches Reisen in die U.S. für Deutsche Staatsangehörige vereinfacht. Um die Sicherheit von Reisen in die Vereinigten Staaten im Rahmen des Programms für visumfreies Reisen zu verstärken, wurden die Auflagen für visumfreies Reisen per 12. Januar 2009 erhöht. Staatsangehörige von Ländern, die am Programm teilnehmen, sind weiterhin berechtigt, ohne Visum einzureisen, müssen aber vor Antritt ihrer Reise in die Vereinigten Staaten eine ESTA Reisegenehmigung (Electronic System for Travel Authorization) beantragen. Die ESTA Reisegenehmigung ist ein automatisiertes Online Formular für alle Reisenden die am visumfreien Reisen (Visa Waiver Program) teilnehmen. Dies gilt auch für Deutsche Staatsangehörige. Das Programm für visumfreies Reisen (Visa Waiver Program) ermöglicht Millionen von Besuchern eine einfache Einreise in die Vereinigten Staaten mit dem Maschinen Lesbaren Passport. Um die Sicherheit von Reisen in die Vereinigten Staaten zu verstärken, müssen die Passagiere vor ihrer Einreise eine ESTA Reisegenehmigung beantragen. In jedem Fall wird zusätzlich ein maschinenlesbarer oder e-Passport eines Landes welches dem visumfreien Reisen (Visa Waiver Program) angehört benötigt, um die Reisegenehmigung zu erhalten.
Der gesamte Reisegenehmigungsprozess geschieht über ein automatisiertes Online-Formular und wird durch das U.S.-Ministerium für innere Sicherheit (Department of Homeland Security) erteilt.

Seit Januar 2009 ist eine Online-Registrierung für Reisen in die USA zwingend erforderlich und zum 20. März 2010 gilt die Verpflichtung für Airlines zur ESTA-Prüfung: Die Beförderung von Fluggästen, die unter dem "Visa Waiver Program" visumfrei in die USA einreisen, ist untersagt, falls der Gast sich vorab keine elektronische Einreisegenehmigung von den US-Behörden eingeholt hat. Die Registrierung dazu erfolgt online über das "Electronic System for Travel Authorization" - kurz "ESTA" genannt. Bitte beachten Sie, dass Sie ohne Visum oder ohne ESTA-Registrierung Ihren Flug in die USA somit nicht mehr antreten können.
Für die ESTA-Registrierung wird eine Gebühr von 14 US $ erhoben. Da sie 2 Jahre gültig ist, sollten Sie diese schon frühzeitig durchführen. Es empfiehlt sich außerdem, einen Ausdruck der Genehmigung der Behörden bei der Reise mitzuführen. Die Registrierung kann auch von Dritten, z.B. von Familienangehörigen, durchgeführt werden.

Eine ESTA Reisegenehmigung ist kein Visum. Deshalb sollten Personen aus Ländern die dem visumfreien Reiseprogramm (Visa Waiver Program) nicht angehören nicht versuchen eine ESTA Reisegenehmigung zu beantragen. Das Ziel der ESTA Reisegenehmigung ist es, dem U.S.-Ministerium für innere Sicherheit die Möglichkeit zu verschaffen, alle Reisenden aus Ländern die visumfrei einreisen, vor deren Abreise im entsprechenden Ursprungsland, zu überprüfen. In die Vereinigten Staaten einreisenden Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen die Reisegenehmigungen bis spätestens 72 Stunden vor Antritt der Reise einzureichen. Eine elektronische Reisegenehmigung gilt als Nachweis, garantiert jedoch die Bewilligung der Einreise in die Vereinigten Staaten nicht. Es ist jedoch die Grundvoraussetzung für Reisen in die Vereinigten Staaten via Flugzeug oder per Schiff.

Online-Eingabe der APIS-Zusatzdaten für die Einreise in die USA
 
Fluggesellschaften sind bei Flügen in die USA ausserdem gesetzlich zur Übermittlung von Daten an die US-Behörde über das "Advance Passenger Information System" (APIS) verpflichtet. Diese Regelung gilt nicht für Fluggäste mit einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung oder Transitreisende. Neben den Passdaten sind folgende Angaben erforderlich:

 Land des Hauptwohnsitzes/Country of Residence

 Vollständige erste Adresse während des USA-Aufenthalts:
 Hausnummer/Number
 Straße/Street
 Stadt/City
 Provinz/State
 Postleitzahl/Zip Code

Reisende, die online buchen, können meist am Ende des Buchungsvorganges die erforderlichen APIS-Zusatzdaten gleich angeben. Ohne diese Angaben, die min.
72 Stunden vor Abflug zur Verfügung der Airline stehen müssen, wird der Antritt des Fluges nicht möglich.

Einreiseformulare                                                                                                       Im Flugzeug werden jedem USA-Besucher je ein Einreiseformular (soll demnächst entfallen) und einZollfragebogen ausgehändigt, die man vor Ankunft ausfüllen muss. Hier geben Sie Ihre persönlichen Daten an wie Name, Reisepass-Nr., Flugnummer und Fluggesellschaft, Flughafenname, eine Adressangabe, wo Sie in den USA wohnen werden (Hotel) und wie lange Sie bleiben.Bitte füllt diese Blätter gleich im Flugzeug aus.Die Rückseite nicht vergessen. Beantworten Sie auf dem Formular bitte alle Fragen (auch wenn sie noch so ungewohnt sind).Füllen Sie sie sorgfältig und vollständig aus.Bei den Fragen die mit JA oder NEIN zu beantworten sind, seien sie vorsichtig, ein einziges JA kann zu vielen Fragen und langen Wartezeiten führen.
Bitte gebt auf dem Einreiseformular für die INS unbedingt eine Adresse in den Vereinigen Staaten an. Egal, auch wenn Sie kreuz und quer unterwegs sind - tragen Sie das erste Motel oder Hotel Ihres Aufenthalts ein (oder geben Sie Verwandte oder Freunde an). Ich würde allerdings immer eine Adresse des Hotels/Motels vorziehen, bei dem man die erste Nacht verbringt. Bei der Angabe von Verwandten oder Freunden werden Ihnen manche Einwanderungsbeamte Löcher in den Bauch fragen! Im Flughafen in den USA wird der Bogen beim Einreisebeamten abgegeben, wobei der obere Teil beim Einreisebeamten verbleibt und Sie den Einreiseabschnitt behalten, den Sie bei der Ausreise wieder benötigen (nicht verlieren ! ). Nur so können Sie durch Abgabe des Enreiseabschnitss nachweisen, dass Sie ausgereist sind und nicht (illegal) die Aufenthaltsdauer überschritten haben.

Datenschutzhinweis
Alle Fluggesellschaften sind gesetzlich verpflichtet, den Behörden der USA die Flug- und Reservierungsangaben jedes in die USA einreisenden Passagieres zur Verfügung zu stellen. Die Daten werden ausschließlich zu Sicherheitszwecken verwendet.

Gepäck
Wegen der Attentate des 11. September 2001 haben sich die Gepäck-Sicherheitskontrollen drastisch verschärft. Jedes Gepäckstück wird auf Explosivstoffe durchleuchtet, viele  per Hand nachkontrolliert.  Die Transport Security Administration (TSA) ist berechtigt,  verschlossene Gepäckstücke, auch wenn Sie nicht selbst dabei sind, zur manuellen Nachkontrolle (auch gewaltsam) zu öffnen. Für so entstandene Schäden übernimmt die TSA keine Haftung. Darum ist es angeraten das Gepäck unverschlossen aufzugeben. Das gilt schon bei der Anreise in die die USA, denn die TSA wird schon bei der Gepäckaufgabe in Deutschland tätig.                                                                                                            Empfehlungen der TSA:
Geschenke unverpackt mitnehmen,
Bücher nebeneinander  packen,
Schuhe nach oben verstauen,
Intime Wäschestücke in durchsichtige Plastikbeutel stecken,
Lebensmittel, soweit erlaubt, nur im Handgepäck mitnehmen,
Unbelichtete Filme können durch die Durchleuchtung beschädigt werden.

ACHTUNG NEU

Verbot von Flüssigkeiten im Handgepäck auf USA-Flügen

Updated: August 14, 2006

Bundesregierung setzt Auflagen der amerikanischen Heimatschutzbehörde um.

Auf Anordnung des Bundesinnenministeriums gelten auf Flügen in die USA ab sofort neue Regelungen. Wir bedauern die Unannehmlichkeiten, die unseren Fluggästen durch diese Auflagen der Behörden entstehen können.

Passagiere in die USA dürfen ab sofort weder Flüssigkeiten noch Gels - gleich welcher Größe - im Handgepäck in die Flugzeugkabine mitführen.
Dazu zählen:Getränke Shampoos Sonnenmilch Cremes Zahnpasta Haargel Flüssigkeiten ähnlicher Konsistenz

Weiterhin dürfen mitgeführt werden:Babynahrung, -milch oder -säfte (wenn das Baby / Kleinkind mitreist) Dringend notwendige Medikamente, wenn der Name auf dem Medikament oder dem Rezept mit dem auf dem Ticket übereinstimmt Flüssigkeiten oder Gels für Diabetiker, die darauf hinweisen, das es ärztlich notwendig für den Reisenden ist. festes Kosmetikum und persönliche Hygeneartikel wie z.B. Lippenstift, Deostift, Lippenbalsam und ähnliches.

Bitte beachten Sie, das alle diese erlaubten Gegenstände an der Sicherheitskontrolle überprüft werden. Reisende, die ab U.K. in die USA reisen sollten sich auf noch strengere Sicherheitskontrollen einstellen.

Getränke welche im Gatebereich (nach der Sicherheitskontrolle) erworben wurden, müssen verzehrt werden und dürfen nicht mit an Bord genommen werden.

United rät ihren Fluggästen, die Mitnahme von Handgepäck auf das unbedingt notwendige Maß zu begrenzen und mindestens 2 Stunden vor Abflug am Flughafen für nationale und internationale Flüge einzutreffen. Für Abflüge ab U.K. sollten Sie mindestens 3 Stunden vor Abflug am Flughafen eintreffen.

Folgende zusätzliche Bestimmungen gelten für Flüge ab/bis U.K.

Auf allen Flügen ab 15.Aug.2006 darf jeder Passagier ein Handgepäckstück mitnehmen. Die Größe des Handgepäckstücks darf die Standartgößen nicht überschreiten.

Flüssigkeiten jeglicher Art sind nicht erlaubt.  Dazu zählen Gels, Pasta, Lotionen, Druckbehälter, Deodorants und Haarsprays.

Weiterhin dürfen mitgeführt werden:Babynahrung, -milch oder -säfte (wenn das Baby / Kleinkind mitreist) Dringend notwendige Medikamente, wenn der Name auf dem Medikament oder dem Rezept mit dem auf dem Ticket übereinstimmt Flüssigkeiten oder Gels für Diabetiker, die darauf hinweisen, das es ärztlich notwendig für den Reisenden ist.

Kinderwagen, Gehhilfen und Rollstühle sind erlaubt und müssen durchleuchtet werden.

Um Ihren Flug so angenehm wie möglich zu gestalten, hier ein paar Tipps für Ihre Reiseplanung:Packen Sie nur das Wichtigste ein. Versuchen Sie Durcheinander zu vermeiden, um das Gepäckscreening zu erleichtern. Für nationale und internationale Flüge sollten Sie 3 Stunden vor Abflug am Flughafen eintreffen. Kooperieren Sie mit den Sicherheitsbeamten an den Kontrollen und am Gate. Seien Sie aufmerksam und melden Sie verdächtige Aktionen den Behörden. Lassen Sie ihr Gepäck und persönliche Gegenstände nicht unbeaufsichtigt.

Aktuelle Informationen  erhalten Sie unter anderem bei www.unitedairlines.de oder unter der Telefon Nr. 069-5007 0387.





Südafrika

Tip Nr. 2:

Informationen über Einreise- und Visabestimmungen in Südafrika                          

Im April 2003 trat das neue Immigrationsgesetz in Kraft und seitdem gelten neue Regelungen.

Alle deutschen Staatsbürger bekommen ohne Einreisevisum eine Aufenthaltsgenehmigung für 3 Monate. Dieses Touristenvisum wird bei der Einreise ausgestellt. Der Urlauber muss einen gültigen Reisepass (noch min. 6 Monate gültig) und ein Rückflugticket vorlegen und außerdem die ungefähre Höhe des eingeführten Geldbetrages angeben. Eine Bankgarantie wird nicht verlangt. Der deutsche Reisepass muss mindestens noch eine vollständig freie Seite haben bei der Einreise.

Wer länger als 3 Monate bleiben möchte, muss bis zu 30 Tagen vor Ablauf des ersten Visums einen Verlängerungsantrag stellen (das kann auch hier in Südafrika erfolgen) und entsprechende finanzielle Mittel nachweisen können!

Der Antrag kostet 425 Rand. (Stand  2005).                                      

Ausnahmen:                                                                                                      Journalisten, die in offiziellem Auftrag reisen, benötigen ein Visum, welches vor Einreise bei einer südafrikanischen Auslandsvertretung eingeholt werden muss.                        
Deutsche Staatsangehörige, die in Südafrika Kurse an Bildungseinrichtungen jeder Art (Sprachschulen, Sportschulen, berufsbezogene Weiterbildungsinstitute, Kulturinstitute) besuchen möchten, benötigen auch bei einem Aufenthalt unter 90 Tagen eine Studienerlaubnis (sog. "study permit"). In Zweifelsfällen sollte vor Abreise die südafrikanische Botschaft konsultiert werden.

Der deutsche Kinderausweis wird nur mit Lichtbild anerkannt und sollte bei Reiseantritt mindestens zwei freie Seiten für Sichtvermerke haben. Ebenso ist der Eintrag eines mitreisenden Kindes in den Reisepass eines Elternteils möglich.

Alleinreisende Minderjährige benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung beider sorgeberechtigter Elternteile, für Minderjährige, die nur mit einem Elternteil reisen, ist die Zustimmungserklärung des jeweils anderen Elternteils notwendig.

Die Überschreitung der Aufenthaltserlaubnis auch um wenige Tage wird mit empfindlichen Geldstrafen, teilweise auch mit Abschiebehaft geahndet. Verlängerungen müssen vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis beim Department of Home Affairs ("Civitas", Struben Street, Pretoria, Tel. Nr. 012-314-8911) beantragt werden.

 
   
Top